Cloudkasten GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Cloudkasten GmbH, Seestr. 20G, 50374 Erftstadt („Cloudkasten“), und ihren Kunden über Leistungen der Softwareentwicklung, Software Engineering as a Service (SEaaS), Entwicklung und Betrieb von KI-Systemen, Cloud- und Integrationsleistungen sowie Beratung („Leistungen“).
  2. Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.
  3. Für unsere eigenen Softwareprodukte (z. B. rep4eu, ERP Plugins, MobilityManager, WedCam) gelten vorrangig die Bedingungen, die auf der jeweiligen Produktwebsite veröffentlicht sind. Diese AGB gelten dort nur ergänzend, soweit die Produktbedingungen keine Regelung treffen.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringen.
  5. Individuelle Vereinbarungen (z. B. Angebot, Leistungsbeschreibung, Statement of Work) haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Angebote sind 30 Tage ab Datum gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.
  2. Ein Vertrag kommt durch Annahme unseres Angebots durch den Kunden in Textform, durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
  3. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist die im Angebot bzw. in der Leistungsbeschreibung festgelegte Beschreibung.

§ 3 Leistungsarten

  1. Dienstleistungen (Zeit und Aufwand). Bei Software Engineering as a Service, Beratung, Betrieb und sonstigen nach Aufwand vergüteten Leistungen schulden wir die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg (Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB).
  2. Werkleistungen (Festpreis). Soweit ausdrücklich ein bestimmtes Arbeitsergebnis zu einem Festpreis vereinbart ist, schulden wir dessen Herstellung gemäß der vereinbarten Spezifikation (Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB). Es gilt § 8 (Abnahme).
  3. KI-Systeme. Ergebnisse von KI-Systemen (z. B. Klassifizierungen, Zusammenfassungen, Entwürfe) beruhen auf statistischen Verfahren und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Wir schulden die fachgerechte Konzeption und Umsetzung des Systems, nicht die inhaltliche Richtigkeit jedes einzelnen Ergebnisses. Die fachliche Prüfung und Freigabe von Ergebnissen, insbesondere vor rechtlich oder wirtschaftlich folgenreichen Entscheidungen, obliegt dem Kunden.
  4. Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Wir bleiben gegenüber dem Kunden für deren Leistungen verantwortlich.
  5. Wir erbringen Leistungen in eigener fachlicher Verantwortung. Unsere Mitarbeiter unterliegen nicht dem Weisungsrecht des Kunden und werden nicht in dessen Betriebsorganisation eingegliedert; eine Arbeitnehmerüberlassung findet nicht statt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde unterstützt uns bei der Leistungserbringung angemessen. Er stellt insbesondere rechtzeitig und unentgeltlich die erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge zu Systemen und Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis zur Verfügung.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Bereitstellung der übergebenen Daten und Inhalte berechtigt ist und deren Verarbeitung durch uns keine Rechte Dritter oder gesetzliche Pflichten (z. B. berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten) verletzt.
  3. Der Kunde sichert seine Daten und Systeme in angemessenen Abständen nach dem Stand der Technik, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich als unsere Leistung vereinbart ist.
  4. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach den vereinbarten Sätzen vergütet.

§ 5 Änderungen des Leistungsumfangs

  1. Beide Parteien können Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs verlangen („Change Request“). Wir prüfen Änderungswünsche des Kunden und teilen die Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine mit.
  2. Änderungen werden erst verbindlich, wenn beide Parteien sie in Textform vereinbart haben. Bis dahin erbringen wir die Leistungen auf Grundlage der bisherigen Vereinbarung.

§ 6 Vergütung und Zahlung

  1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Leistungen nach Aufwand werden auf Basis der vereinbarten Stunden- oder Tagessätze monatlich nachträglich abgerechnet. Ein Tagessatz umfasst acht Arbeitsstunden.
  3. Monatlich buchbare Leistungen (z. B. dedizierte Entwicklerkapazität im Rahmen von SEaaS) werden monatlich im Voraus abgerechnet.
  4. Festpreisleistungen werden nach den im Angebot vereinbarten Zahlungsplänen abgerechnet, ansonsten zu 30 % bei Auftragserteilung und zu 70 % nach Abnahme.
  5. Reisekosten und Spesen werden nur erstattet, wenn dies vereinbart ist, und zu den vereinbarten Konditionen abgerechnet.
  6. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).
  7. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

  1. Verträge über laufende Leistungen (z. B. SEaaS, Betrieb, Wartung) werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
  2. Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit möglich.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mehr als einer Monatsvergütung in Verzug ist.
  4. Kündigungen bedürfen der Textform.
  5. Bei Vertragsende übergeben wir dem Kunden die bis dahin erstellten und vergüteten Arbeitsergebnisse in dem Format, in dem sie vorliegen.

§ 8 Abnahme (bei Werkleistungen)

  1. Nach Fertigstellung einer Werkleistung oder einer vereinbarten Teilleistung zeigen wir dies dem Kunden an. Der Kunde prüft die Leistung unverzüglich und erklärt innerhalb von 14 Tagen die Abnahme, sofern die Leistung im Wesentlichen der vereinbarten Spezifikation entspricht.
  2. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden im Rahmen der Mängelhaftung beseitigt.
  3. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb der Frist nach Absatz 1 unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert, oder wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt.

§ 9 Nutzungsrechte

  1. Mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung räumen wir dem Kunden an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere individuell entwickelter Quellcode und Dokumentation) das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht zur Nutzung, Bearbeitung und Vervielfältigung für eigene Zwecke ein. Abweichende Vereinbarungen, etwa die Einräumung ausschließlicher Rechte, bedürfen der Textform.
  2. Vor vollständiger Zahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
  3. Rechte an vorbestehenden Komponenten, Bibliotheken, Werkzeugen und allgemeinem Know-how, die wir unabhängig vom Auftrag entwickelt haben oder in mehreren Projekten einsetzen, verbleiben bei uns. Soweit solche Komponenten Bestandteil der Arbeitsergebnisse sind, erhält der Kunde daran ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, das für die Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist.
  4. Für Open-Source-Komponenten und Leistungen Dritter (z. B. Cloud-Dienste, KI-Modelle, Lizenzen) gelten vorrangig deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Wir weisen den Kunden auf wesentliche Lizenzpflichten hin.

§ 10 Mängelhaftung

  1. Bei Werkleistungen beseitigen wir Mängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 11.
  2. Der Kunde teilt Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung der Fehlersymptome mit.
  3. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht in den Fällen des § 11 Absatz 1 sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
  4. Keine Mängel sind insbesondere Abweichungen, die auf unsachgemäßer Nutzung, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, einer vom Kunden bereitgestellten Systemumgebung oder auf Änderungen von Drittsystemen (z. B. Schnittstellen, Cloud-Diensten, KI-Modellen) beruhen, die nach Abnahme eintreten.
  5. Bei Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen. Ist eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, erbringen wir sie auf Rüge des Kunden innerhalb angemessener Frist ohne Mehrkosten erneut.

§ 11 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Für den Verlust von Daten haften wir nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 4 Absatz 3) für deren Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Quellcode und Kundendaten – vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags.
  2. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder die sie rechtmäßig von Dritten erhalten hat, oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
  3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt für drei Jahre über das Vertragsende hinaus.
  4. Unterliegt der Kunde einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht (z. B. als Rechtsanwalt), treffen wir auf Verlangen die hierfür erforderlichen Vereinbarungen, insbesondere eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach § 43e BRAO bzw. § 203 StGB.

§ 13 Datenschutz

  1. Soweit wir im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten, schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der diesen AGB vorgeht.
  2. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns als Verantwortlicher finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

§ 14 Referenznennung

Wir dürfen den Kunden nach Abschluss des Projekts unter Nennung seines Namens und Logos als Referenz aufführen, sofern der Kunde nicht widerspricht. Vertrauliche Projektinhalte werden dabei nicht offengelegt.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Cloudkasten GmbH. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.